Aufgrund des hohen Patientenaufkommens sind wir nur schwer telefonisch erreichbar. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Viele Anliegen lassen sich aber einfach über unsere PraxisApp "Mein Kinder- und Jugendarzt" oder per Mail lösen.
Terminanfragen: | |
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Befundanfragen: | |
Folgerezepte: | |
Allgemeine Anfrage: |
Wenn Sie eine E-Mail schreiben, vergessen Sie bitte nicht Name, Vorname und Geburtsdatum Ihres Kindes sowie eine Telefonnummer, unter der Sie für Rückfragen zu erreichen sind. Rezepte und Überweisungen können in der Regel am nächsten Werktag abgeholt werden. Dafür brauchen wir die Versichertenkarte Ihres Kindes. Ohne gültige Versichertenkarte werden nur Privatrezepte ausgestellt. Für Erstverordnungen müssen Sie Ihr Kind in den meisten Fällen in der Praxis vorstellen. Nachträgliche Verordnungen werden von uns grundsätzlich nicht ausgestellt.
Praxis: | 09521 / 959922 0 |
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Rettungsdienst und Notarzt: | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: | 116 117 |
Giftnotruf: | 089-19240 |
Apotheken-Notdienst: | 0800 / 00 22 833 |
Jugendsuchtberatung der Caritas: | 09521 / 926 563 |
Nummer gegen Kummer: | für Kinder und Jugendliche, beides kostenfrei: für Eltern: |
Wichtige Information
Auszubildende/r (m/w/d) für den Beruf der/des medizinischen Fachangestellten ab August 2023 gesucht!
Wenn Du Spaß am Umgang mit Menschen hast, freundlich bist und ein Interesse an medizinischen Themen hast, dann bewird Dich jetzt unter info@kjhas.de bei uns. Weitere Informationen über uns findest Du im weiteren auf unserer Homepage.
Wichtige Information
Aufgrund der starken Infektwelle sind derzeit die Akuttickets schnell ausgebucht. An den regulären Öffnungstagen der Praxis können die Akuttickets ab 7:00 Uhr über das Buchungsportal "Timeacle" gebucht werden. Falls Sie kein Ticket mehr buchen können, schreiben sie am besten eine E-Mail an info@kjhas.de
Kindkrankmeldungen für den Arbeitgeber oder AUs für Auszubildende können seit dem 01.04.2023 nur noch nach einer ärztlichen Untersuchung in der Praxis ausgestellt werden. Schulatteste stellen wir auch bei Vorstellung in der Praxis nicht mehr aus - ausgenommen hiervon ist nur die von der Schulleitung ausgesprochene "individuelle Attestpflicht" eines/einer Schülers/Schülerin mit Nachweis. Die Schulbehörden und Schulleitung wurden entsprechend informiert.