„Kinder sind unsere Zukunft, es liegt an uns, ihnen den bestmöglichen Weg zu bereiten.“
Seit mehr als fünfzehn Jahren sind wir gemeinsam in Haßfurt tätig. Es ist unser Anliegen, Sie und ihre Kinder kompetent und verständlich zu beraten und gleichzeitig mit viel Professionalität zu behandeln. Dafür bilden wir uns kontinuierlich weiter und sind stets bestrebt, unser Wissensspektrum zu erweitern.
Alle Kinder und Jugendlichen sind in unserer Praxis herzlich willkommen. Wir betreuen alle akuten und chronischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen allein oder in Kooperation mit den entsprechenden Spezialisten.
Selbstverständlich behandeln wir nicht nur organische Erkrankungen sondern auch psychische Probleme bzw. Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.
Das Medizinische Versorgungszentrum für Kinder- und Jugendmedizin Haßberge – zu Ihrem Vorteil …
Ziel ist es, eine konstante Betreuung für das gesamte Jahr zu gewährleisten. Bei schwierigen Fällen können wir schnell unsere Meinungen austauschen. Aufgrund unseres großen ärztlichen Teams profitieren Sie von einem reichhaltigen Erfahrungsschatz.
Wichtige Information
Auszubildende/r (m/w/d) für den Beruf der/des medizinischen Fachangestellten ab August 2023 gesucht!
Wenn Du Spaß am Umgang mit Menschen hast, freundlich bist und ein Interesse an medizinischen Themen hast, dann bewird Dich jetzt unter info@kjhas.de bei uns. Weitere Informationen über uns findest Du im weiteren auf unserer Homepage.
Wichtige Information
Aufgrund der starken Infektwelle sind derzeit die Akuttickets schnell ausgebucht. An den regulären Öffnungstagen der Praxis können die Akuttickets ab 7:00 Uhr über das Buchungsportal "Timeacle" gebucht werden. Falls Sie kein Ticket mehr buchen können, schreiben sie am besten eine E-Mail an info@kjhas.de
Kindkrankmeldungen für den Arbeitgeber oder AUs für Auszubildende können seit dem 01.04.2023 nur noch nach einer ärztlichen Untersuchung in der Praxis ausgestellt werden. Schulatteste stellen wir auch bei Vorstellung in der Praxis nicht mehr aus - ausgenommen hiervon ist nur die von der Schulleitung ausgesprochene "individuelle Attestpflicht" eines/einer Schülers/Schülerin mit Nachweis. Die Schulbehörden und Schulleitung wurden entsprechend informiert.